Elternbeirat im Schuljahr 2009/10

Neuer Elternbeirat
Verabschiedung
Elternbeirat Schj. 2008/09

Mitglieder   Erstzleute
Werner Bernhard Brunner Petra
Koppmann Michael Pürzer Monika
Schlagenhaufer Tanja Krause Peter
Kraus Simone Süß Monika
Käs Robert  
Simon Monika  
Kleierl Andrea  
Sebald Sandra  
Pohl Bernhard  

Allgemeines

Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule – ein schönes Ziel für alle Beteiligten.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.
Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann.
Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
An den Volksschulen wird außerdem ein Klassenelternsprecher gewählt.
An allen anderen Schulen kann ein Klassenelternsprecher als Helfer des Elternbeirats gewählt werden.


Quelle: ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt

Rechte und Pflichten

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

- die Interessen der Eltern und der Schüler zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.


Quelle: ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt

Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?

Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität. Die Pflichten sind manchmal unangenehm. Kuchen backen zum Elternsprechtag, einen Schulbasar organisieren ... Auch an diesen Dingen muss man Freude haben, wenn man im Elternbeirat ist.

Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?

Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Volksschulen, zwei Jahre an Gymnasien und Realschulen.
Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.


Quelle: ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt

Was ist ein Schulforum?

Das Schulforum besteht aus dem Schulleiter, zwei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften, dem Elternbeirats-Vorsitzenden, zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeirats-Mitgliedern und dem Schülerausschuss.
Das Schulforum wird an allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, eingerichtet. Es berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab.
Beispiele wären Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule, Hausordnung oder Pausenordnung.
Das Schulforum kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt.
Das Schulforum muss unverzüglich einberufen werden, wenn die Arbeitsgruppe Schülerzeitung dies nach einer ablehnenden Entscheidung des Schulleiters verlangt.


Quelle: ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt

Was ist der Landesschulbeirat?

Der Landesschulbeirat wird zur Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Bezug auf Bildung und Erziehung eingerichtet.
Er kann Vorschläge einbringen und Empfehlungen aussprechen.
Beispiele sind grundlegende Maßnahmen im Bereich der Lehrpläne, Erlass von Schulordnungen, Rechtsverordnungen über das Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen, Regelungen in Bezug auf Schülerzeitungen, Rechtsverordnungen über die Einrichtung von Elternvertretungen.
Die Mitglieder werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus berufen. Sie setzen sich aus Vertretern der Eltern, Lehrkräfte, Schüler und verschiedener Interessengruppen zusammen.


Quelle: ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt

Allgemeines Rechte/Pflichten zur Wahl Amtszeit Schulforum Landesschulbeirat