Besondere Leistungsfeststellung - zum Erwerb des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses ( Regelklasse)

Prüfungsfächer Prüfungsart
Aufgaben Stoffgebiet Zeit in Min. Wertung
schriftlich = schr.
mündlich = mdl.
praktisch = prkt.
Ministerium = KM
Schule = Sch

 

 

Jahresfortgang = JF
Qualinote = QA
1
Deutsch*

oder Deutsch als Zweitsprache
schr.
(ggf. mdl.**)
KM

Textarbeit + Diktat (2:1)

150 + 30 JF 2fach
QA 2fach
schr. + mdl. schr. KM
mdl. Sch

Textverständnis, Wortschatz, Rechtschrift + Konversation - Sprechen in Alltagssituationen

90 + 15
2 Mathematik schr.
(ggf. mdl.**)
KM

Rechnen mit Zahlen und Größen, Lösen von Gleichungen, Geometrie

100 JF 2fach
QA 2fach
3 AWT schr. Sch / KM

Berufswahlvorbereitung, Wirtschafts-kunde, Erkenntnisse aus Betriebserkundungen

60 JF 1fach
QA 1fach
4
Englisch*

oder Muttersprache
schr. + mdl. schr - KM
mdl. - Sch

Listening-Comprehension Test - Language Test Reading Comprehension Test - Text Production + Konversation - Kurzreferat - Phonetik

  JF 2fach
QA 2fach
schr. KM

Erörterung, textgebundenes Arbeiten, Rechtschreibleistungen

90 + 15
PCB schr. Sch

 

60
GSE schr. Sch

 

60
5 GtB prkt. + ggf. mdl. Sch

 

240 JF 1fach
QA 1fach
KtB prkt. Sch

 

100
HsB prkt. + schr. Sch

schriftl.: einschließlich informationstechnische Bildung

150 + 50
6 Religion oder Ethik schr. Sch

 

50 JF 1fach
QA 1fach
Sport prkt. + schr. Sch

prkt.: eine Mannschaftssportart u. eine Individualsportart nach Bestimmung der Schule
schrftl.: allgemeine Fragen des Sports

__ + 30
Musik prkt. + mdl. Sch

 

30
Kunsterziehung prkt. + mdl. Sch

 

150
Informatik prkt. + schr. Sch

Fragen zur Computertechnik
Aufgaben aus der Standard-software

120
Buchführung prkt. + schr. Sch   60
Werken /
Text. Gestalten
wird nicht angeboten  
Kurzschrift wird nicht angeboten  
Aus den Prüfungsbereichen 4 bis 6 muss je ein Fach ausgewählt werden; dabei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler/die Schülerin als benotetes Fach besucht.
Bei 6 Prüfungsfächern ergibt sich somit ein Teiler von 18.
Der Quali ist bestanden bei: Summe aller Noten geteilt durch 18 <= 3,0
* Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als 6 Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten and die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache.
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache, wenn muttersprachlicher Unterricht besucht wird und das Staatsministerium eine besondere Leistungsfeststellung in diesem Fach anbietet.
** Bei Nichterreichen der erforderlichen Gesamtbewertung (3,0) ist eine freiwillige Prüfung in Deutsch und/oder Mathematik möglich.

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